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Informationen zu Nachhaltigkeit

VermögenPlus

Die LEI des Produktanbieters lautet .

Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Investmentfonds im Rahmen des Produkts VermögenPlus auf die Union Investment Privatfonds GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert.

Die folgenden Angaben sind nur für folgende Anlagestrategien von VermögenPlus relevant:

  • VermögenPlus Nachhaltig Strategie 1
  • VermögenPlus Nachhaltig Strategie 2
  • VermögenPlus Nachhaltig Strategie 3
  • VermögenPlus Nachhaltig Strategie 4
Zusammenfassung

Beschreibung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien
Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die o.g. nachhaltigen Anlagestrategien investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und/oder sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen

Die Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung dieser durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb bestimmter Investmentanteile werden Ausschlusskriterien festgelegt. Daran anschließend werden die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen auf Basis eines „Best-in-Class“-Ansatzes und/oder bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, eines „Transformations“-Ansatzes analysiert.
Beim Erwerb von Vermögensgegenständen wird die Nachhaltigkeitskennziffer im Rahmen eines „Best-in-Class“-Ansatzes herangezogen.

Die Nachhaltigkeitskennziffer kann je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen umfassen und bewertet das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Die Investmentanteile, die in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten, die gemäß der Nachhaltigkeitskennziffer zur oberen Hälfte der mit einer solchen Kennziffer versehenen Emittenten gehören, investieren, werden gemäß der Anlagestrategien als nachhaltig bezeichnet.

Darüber hinaus werden bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen eines „Transformations“-Ansatzes weitere Nachhaltigkeitskriterien auf Basis einer systematischen Analyse zusammengeführt und den Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zugeordnet.
Die im Rahmen der Analyse vergebene Transformationskennziffer bewertet das Potenzial eines Emittenten, sein Geschäftsmodell in Zukunft nachhaltig zu transformieren bzw. auszurichten. Emittenten, deren Transformationskennziffer einen bestimmten Wert erreicht, werden ebenfalls als nachhaltig bezeichnet.

Investmentanteile, deren Emittenten ethische, soziale und/oder ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen bestimmte Umsatzgrenzen überschreitet.

Im Rahmen der Anlagestrategien werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Darüber hinaus werden auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten soll ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geleistet werden. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen. Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden.

Es wurde kein Referenzwert bestimmt um festzustellen ob die Anlagestrategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Die Vermögensgegenstände der Anlagestrategien werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Dies sind zunächst solche, die auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind.
Diese unterteilen sich wiederum in „Nachhaltige“ und „Andere ökologische/soziale Merkmale“. „Nachhaltig“ beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll. Darüber hinaus wird die Kategorie „Andere“ ausgewiesen, bei der keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale berücksichtigt werden.

Methoden sowie Überwachung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen

Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Das Portfoliomanagement analysiert beispielsweise die einzelnen Vermögensgegenstände von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, sowie Investmentanteile von Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien.
Die Nachhaltigkeitsindikatoren der Anlagestrategien sind:

  • Ausschlusskriterien
  • Nachhaltigkeitskennziffer
  • Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen

Daten, die zur Analyse von Investmentanteilen, Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren. Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, kann auf eigenes Research zurückgegriffen werden.

Sorgfaltspflicht und Engagement
Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.

Nachhaltige Investitionsziele der Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden

Mit den oben aufgeführten Anlagestrategien werden ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigt und auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Im Rahmen der Anlagestrategien soll durch Investitionen in Fonds mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) geleistet werden. Entsprechende Ziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität, der Schutz von Gewässern und Boden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Weiterhin soll ein Beitrag zu den Bereichen Energieeffizienz, grüne Gebäude, sauberes Wasser, Umweltschutz, nachhaltiger Konsum und dem sozialen Sektor geleistet werden. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen.

Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden. Hierzu werden für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Emittenten, in deren Vermögensgegenstände investiert wird, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgt eine Analyse, ob durch Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) entstehen können. Beim Erwerb von Investmentanteilen anderer Fondsgesellschaften werden die PAI auch im Rahmen eines Best-in-Class-Ansatzes berücksichtigt. Des Weiteren werden, sofern schwerwiegende Verstöße in Bezug auf die Kategorien der PAI festgestellt werden, die Investmentanteile nicht erworben.

Indikatoren, anhand derer die PAI durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergeben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Investmentanteile, die in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investieren, werden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Bei der Erhebung der Nachhaltigkeitskennziffer werden ebenfalls die zuvor beschriebenen PAI-Kategorien berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können dazu führen, dass die Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreicht. Darüber hinaus ist durch die Gesellschaft beabsichtigt, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, mit der Berücksichtigung von PAI in Unternehmensdialogen und bei der Ausübung von Stimmrechten eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen zu erreichen.

Bei der Analyse von Staaten werden, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen werden, die eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufweisen. Darüber hinaus werden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besitzen.

In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen werden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Hierzu hat die Gesellschaft Richtlinien erlassen, die diese Regelwerke aufgreifen. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die nachhaltigen Anlagestrategien investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und/oder sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Erfüllung ökologischer und/oder sozialer Merkmale durch Auslagerungsunternehmen
Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen der nachhaltigen Anlagestrategien auf die Union Investment Privatfonds GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert. Nachstehend erhalten Sie die Informationen der Gesellschaft über die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen werden. Weiterhin werden die ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien beschrieben.

Anlagestrategie

Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts
Die nachhaltigen Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb von Investmentfonds werden Ausschlusskriterien festgelegt. Diese Kriterien sind im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.
Daran anschließend werden bei Investmentfonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen auf Basis eines „Best-in-Class“-Ansatzes und/oder eines „Transformations“-Ansatzes analysiert: Für Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften wird unter anderem ein Best-in-Class-Ansatz angewandt.

Beim Erwerb von Vermögensgegenständen wird die Nachhaltigkeitskennziffer im Rahmen eines „Best-in-Class“-Ansatzes herangezogen. Diese ist im Abschnitt „Methoden“ näher erläutert. Investmentanteile, die gemäß der Nachhaltigkeitskennziffer zur oberen Hälfte der mit einer solchen Kennziffer versehenen Vergleichsgruppe gehören, qualifizieren sich für den Erwerb.

Darüber hinaus werden für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen eines „Transformations“-Ansatzes weitere Nachhaltigkeitskriterien auf Basis einer systematischen Analyse zusammengeführt und den Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zugeordnet. Im Gegensatz zur Analyse im Rahmen des „Best-in-Class“-Ansatzes beziehen sich diese Kriterien nicht auf das Verhalten der Emittenten in der Vergangenheit oder der Gegenwart, sondern auf ihr Verhalten in der Zukunft. Entsprechende Kriterien sind unter anderem die Unternehmensstrategie (z. B. Anstreben von Klimaneutralität durch das analysierte Unternehmen), geplante Investitionen (z. B. in neue nachhaltige Produktangebote oder nachhaltige Produktionsmethoden) und Governance der untersuchten Emittenten (z. B. Hinterlegung von Nachhaltigkeitszielen in der Vorstandsvergütung). Die Analyse der Kriterien erfolgt auf Basis von Unternehmensbefragungen, internen Recherchen sowie unter Verwendung von ESG-Kennzahlen externer Anbieter. Aufbauend auf dieser Analyse wird den Emittenten eine Transformationskennziffer zugeordnet. Diese Transformationskennziffer bewertet das Potenzial eines Emittenten, sein Geschäftsmodell in Zukunft nachhaltig zu transformieren bzw. auszurichten. Emittenten, deren Transformationskennziffer auf einer Skala von 1 bis 5 einen Mindestwert von 3 erreicht, werden ebenfalls als nachhaltig bezeichnet.

Investmentanteile, deren Emittenten ethische, soziale und/oder ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.

Außerdem wird für die Investmentanteile eine ausführliche qualitative Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt. Diese Analyse umfasst u.a. den Investmentprozess und die für die Verwaltung eines Investmentvermögens verantwortliche Verwaltungsgesellschaft. Darüber hinaus erfolgt innerhalb der qualitativen Analyse eine systematische Analyse. Diese erfolgt auf Basis der ESG-Kennzahlen externer Anbieter, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Investmentvermögens zu erhalten. Auf Basis dieser Kennziffern und auf Basis der Analysen entscheidet das Portfoliomanagement im Rahmen des Research-Prozesses, ob ein Investmentvermögen als nachhaltig bezeichnet wird.

Im Rahmen der Anlagestrategie werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Weiterhin werden wie bereits beschrieben, darüber hinaus auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird
Für den Erwerb von Investmentanteilen im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie wird vorausgesetzt, dass die Emittenten von Wertpapieren, in die von den erworbenen Investmentanteilen investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Hierzu werden Ausschlusskriterien festgelegt, die sich an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen orientieren.

Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. So sollen Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Sie sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Sie sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen, das Umweltbewusstsein fördern und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Sie sollen gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, eintreten.

Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung werden im Rahmen der Nachhaltigkeitskennziffer (gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G)) berücksichtigt und fließen durch einen Best-in-Class-Ansatz in die Auswahl der Investmentanteile ein.

Aufteilung der Investitionen

Die in der nachhaltigen Anlagestrategie erworbenen Investmentanteile werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Gesamtportfolio wird in Prozent dargestellt.

Mit „Investitionen“ werden alle im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien erworbenen Investmentanteile abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische/soziale Merkmale“ umfasst die Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale getätigt werden.

Die Kategorie „#2 Andere“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltigen Anlagestrategien bewerten zu können.

Die Kategorie „#1A Nachhaltig“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll.

Die Kategorie „#1B Andere ökologische/soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.

Aufteilung der nachhaltigen Investitionen

Mindestanteil in Prozent:
#1: VermögenPlus Nachhaltig Strategie 1/2/3/4: ≥75 %
#1A: VermögenPlus Nachhaltig Strategie 1: ≥3 %
VermögenPlus Nachhaltig Strategie 2: ≥4 %
VermögenPlus Nachhaltig Strategie 3: ≥5 %
VermögenPlus Nachhaltig Strategie 4: ≥6 %

Des Weiteren können innerhalb der Anlagestrategien Fonds eingesetzt werden, die zur Erreichung des Anlageziels auch indirekte Investitionen in Unternehmen durch den Erwerb von Investmentanteilen tätigen. Diese Unternehmen werden ebenfalls in den zuvor dargestellten Kategorien berücksichtigt.

Da im Rahmen der Vermögensverwaltungsdienstleistungen keine direkten Investitionen in Unternehmen getätigt werden, gibt es keine diesbezüglichen Risikopositionen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf alle anderen Arten von Investitionen in und daraus resultierende Risikopositionen gegenüber Unternehmen.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.

Außerdem ist durch eine regelmäßige Erstellung von internen Analysen eine Nachverfolgung der Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, über den Lebenszyklus möglich. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, werden zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds in der Anlagestrategie definiert sind (z. B. die Anwendung von Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskennziffern), außerdem technische Kontrollmechanismen in die Handelssysteme implementiert.

Methoden

Die Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der Anlagestrategien wird anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren sind:

Ausschlusskriterien
Von der Gesellschaft werden innerhalb der durch die Gesellschaft verwalteten Fonds für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände Ausschlusskriterien festgelegt. Unter anderem werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen ausgeschlossen, welche an der Produktion und Weitergabe von Landminen, Streubomben oder kontroversen Waffen beteiligt sind. Ebenfalls werden beispielsweise Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken (Verstoß gegen ILO Arbeitsstandards inkl. Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sowie gegen Menschenrechte, Umweltschutz oder Korruption) ausgeschlossen.

Weiterhin werden beispielsweise Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten ausgeschlossen, in welchen der Einsatz der Todesstrafe erlaubt ist, die gemäß „Freedomhouse-Index“ unfrei (u.a. eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit) sind oder gemäß „Transparency International“ einen hohen Korruptionsgrad aufweisen.

Investmentanteile anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften, deren Emittenten ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.

Nachhaltigkeitskennziffer
Die Nachhaltigkeitskennziffer kann je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen umfassen und bewertet das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Im Umweltbereich wird das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen wie beispielsweise der Reduktion von Treibhausgasemissionen, Erhaltung von Biodiversität, der Wasserintensität oder der Reduzierung von Abfällen gemessen. Im sozialen Bereich wird das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen, die zum Beispiel den Umgang mit Mitarbeitern, die Gewährleistung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeitsstandards in der Lieferkette oder die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen betreffen, gemessen. Im Bereich der guten Unternehmens- und Staatsführung wird die Einhaltung guter Governance Standards auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern analysiert. Dabei wird das Nachhaltigkeitsniveau zum Beispiel an Themen wie Korruption, Compliance, Transparenz sowie am Risiko- und Reputationsmanagement gemessen. Dabei werden auch Nachhaltigkeitsratings und ESG-Kennzahlen externer Anbieter berücksichtigt, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Investmentvermögens zu erhalten. Auf Basis dieser Kriterien wird den Emittenten eine Nachhaltigkeitskennziffer zugeordnet, die einen Vergleich der Emittenten ermöglicht.

Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Ein Nachhaltigkeitsindikator der nachhaltigen Anlagestrategien ist auch deren Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Hierbei handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.

Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beiträgt, wird auf Basis des Umsatzanteils von Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern ermittelt. Für die Berechnung des Anteils der nachhaltigen Investitionen werden die Umsatzanteile in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf den Anteil in dem oder den in das Unternehmen investierenden Fonds berücksichtigt, der jeweils zur Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale investiert wird.

Datenquellen und -verarbeitung

Daten, die zur Analyse von Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister (z. B. MSCI ESG Research LLC) zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren.
Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten werden bei der Auswahl im Hinblick auf die Qualität der von ihnen zu liefernden Daten geprüft. Im Rahmen der Lieferung von Daten werden Kontrollhandlungen durchgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überprüfung des turnusmäßigen Dateneingangs und, ob Daten in der Art und Weise geliefert wurden, wie von Union Investment vordefiniert wurde. Darüber hinaus wird geprüft, ob die gelieferten Daten korrekt in die internen Systeme der Gesellschaft eingespielt wurden.
Rohdaten fließen in eine Software für nachhaltiges Portfoliomanagement, die entsprechende Daten automatisiert weiterverarbeitet. Auf Basis dieser Ergebnisse kann beispielsweise für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, überprüft werden, ob die vorgegebenen Ausschlusskriterien eingehalten werden.
Nur ein sehr geringer Anteil dieser Daten wird aufgrund einer fehlenden Berichterstattung auf Unternehmensebene geschätzt. Hierbei wird auf Durchschnittswerte von Industrien oder Sektoren zurückgegriffen.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, wird dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, auf eigenes Research zurückgegriffen. In diesen Fällen erfolgt eine Zuordnung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf die Emittenten und ermöglicht so die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des jeweiligen Fonds.

Weiterhin werden bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen von Unternehmensdialogen Inhalte thematisiert, die aufgrund fehlender Berichterstattung schwieriger zu messen oder quantifizieren sind. Die Analysen der Emittenten und/oder Vermögensgegenstände der investierten Fonds sowie das Engagement erfolgen regelmäßig, d.h. mindestens jährlich und anlassbezogen. Weitere Informationen zum Engagement finden Sie im Abschnitt „Mitwirkungspolitik“.
Trotz der teilweise beschränkten Datenlage kann daher durch die beschriebenen Maßnahmen erreicht werden, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt werden.

Sorgfaltspflicht

Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Dazu wurde ein internes Richtlinien- und Prozesssystem aufgebaut, das von allen Einheiten einzuhalten ist und durch die zuständige Abteilung Compliance risikoorientiert überwacht wird.

Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich der nachhaltige Investmentprozess an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.

Die Gesellschaft stützt sich insbesondere auf folgende Regelwerke:

  • die Grundsätze verantwortlichen Investierens der Vereinten Nationen (PRI)
  • den UN Global Compact
  • das Oslo-Übereinkommen zum Verbot von Streumunition
  • das Ottawa-Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen
  • die BVI-Wohlverhaltensregeln
  • die BVI-Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement
  • den Nachhaltigkeitskodex der Immobilienwirtschaft

Beim Erwerb und der laufenden Analyse von Fonds werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gesellschaft und in der Risikoanalyse mit betrachtet.

Mitwirkungspolitik

Im Rahmen der Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen. Zum einen wird in diesen Dialogen geprüft, ob und inwiefern Nachhaltigkeit Teil der Geschäftsstrategie ist. Zum anderen wird gefordert, Nachhaltigkeit, soweit für den Anleger vorteilhaft, konsequent zu verfolgen.

Es wird eine verantwortungsvolle Unternehmensführung erwartet, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtet, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen werden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn sie die langfristig ausgerichteten Aktionärs- und Gläubigerinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert fördern. Von Unternehmen wird die Einhaltung guter Corporate Governance Standards u. a. im Hinblick auf Aktionärs- und Gläubigerrechte, Zusammensetzung und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen, Wirtschaftsprüfer und Transparenz gefordert.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Die hierfür erforderliche Analyse wird durch Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern unterstützt. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Beide Richtlinien werden jährlich aktualisiert und sind unter diesem Link zu finden.
Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.

Bei gravierenden Verstößen beispielsweise gegen die Prinzipien des UN Global Compact oder gegen die Arbeitsstandards der International Labour Organization (ILO) und wenn durch Engagement-Dialoge mit Emittenten kein positives Ergebnis erreicht wurde, kann es im Extremfall bis zu einem Ausschluss von Emittenten aus dem Anlageuniversum führen.

Weiterführende Informationen zu Nachhaltigkeit finden Sie hier.

Angaben zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale im abgelaufenen Kalenderjahr finden Sie hier.


Änderungsverzeichnis:

25.02.2021: Initiale Veröffentlichung.

28.07.2022: Präzisierung Prozessbeschreibungen auf Anlagestrategieebene und Integration Beschreibung zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie Beschreibung darüber, dass nachhaltige Investitionen angestrebt werden.

22.12.2022: Umsetzung der Vorgaben der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1288 DER KOMMISSION vom 6.4.2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele auf Internetseiten.

04.12.2023: Anpassungen hinsichtlich der Konkretisierung von Ausschlusskriterien. Anpassung von Begrifflichkeiten und redaktionelle Änderungen.

MeinInvest

Die LEI des Produktanbieters lautet .

Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Investmentfonds im Rahmen des Produkts MeinInvest auf die Union Investment Privatfonds GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert.

Die folgenden Angaben sind nur für folgende Anlagestrategien von MeinInvest relevant:

  • MeinInvest (Nachhaltig): Defensiv
  • MeinInvest (Nachhaltig): Ausgewogen
  • MeinInvest (Nachhaltig): Chance
Zusammenfassung

Beschreibung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien
Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die o.g. nachhaltigen Anlagestrategien investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und/oder sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen

Die Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung dieser durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb bestimmter Investmentanteile werden Ausschlusskriterien festgelegt. Daran anschließend werden die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen auf Basis eines „Best-in-Class“-Ansatzes und/oder bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, eines „Transformations“-Ansatzes analysiert.
Beim Erwerb von Vermögensgegenständen wird die Nachhaltigkeitskennziffer im Rahmen eines „Best-in-Class“-Ansatzes herangezogen.

Die Nachhaltigkeitskennziffer kann je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen umfassen und bewertet das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Die Investmentanteile, die in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten, die gemäß der Nachhaltigkeitskennziffer zur oberen Hälfte der mit einer solchen Kennziffer versehenen Emittenten gehören, investieren, werden gemäß der Anlagestrategien als nachhaltig bezeichnet.

Darüber hinaus werden bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen eines „Transformations“-Ansatzes weitere Nachhaltigkeitskriterien auf Basis einer systematischen Analyse zusammengeführt und den Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zugeordnet.
Die im Rahmen der Analyse vergebene Transformationskennziffer bewertet das Potenzial eines Emittenten, sein Geschäftsmodell in Zukunft nachhaltig zu transformieren bzw. auszurichten. Emittenten, deren Transformationskennziffer einen bestimmten Wert erreicht, werden ebenfalls als nachhaltig bezeichnet.

Investmentanteile, deren Emittenten ethische, soziale und/oder ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen bestimmte Umsatzgrenzen überschreitet.

Im Rahmen der Anlagestrategien werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Darüber hinaus werden auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten soll ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geleistet werden. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen. Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden.

Es wurde kein Referenzwert bestimmt um festzustellen ob die Anlagestrategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Die Vermögensgegenstände der Anlagestrategien werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Dies sind zunächst solche, die auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind.
Diese unterteilen sich wiederum in „Nachhaltige“ und „Andere ökologische/soziale Merkmale“. „Nachhaltig“ beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll. Darüber hinaus wird die Kategorie „Andere“ ausgewiesen, bei der keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale berücksichtigt werden.

Methoden sowie Überwachung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen

Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Das Portfoliomanagement analysiert beispielsweise die einzelnen Vermögensgegenstände von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, sowie Investmentanteile von Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien.
Die Nachhaltigkeitsindikatoren der Anlagestrategien sind:

  • Ausschlusskriterien
  • Nachhaltigkeitskennziffer
  • Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen

Daten, die zur Analyse von Investmentanteilen, Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren. Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, kann auf eigenes Research zurückgegriffen werden.

Sorgfaltspflicht und Engagement
Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.

Nachhaltige Investitionsziele der Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden

Mit den oben aufgeführten Anlagestrategien werden ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigt und auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Im Rahmen der Anlagestrategien soll durch Investitionen in Fonds mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) geleistet werden. Entsprechende Ziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität, der Schutz von Gewässern und Boden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Weiterhin soll ein Beitrag zu den Bereichen Energieeffizienz, grüne Gebäude, sauberes Wasser, Umweltschutz, nachhaltiger Konsum und dem sozialen Sektor geleistet werden. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen.

Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden. Hierzu werden für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Emittenten, in deren Vermögensgegenstände investiert wird, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgt eine Analyse, ob durch Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) entstehen können. Beim Erwerb von Investmentanteilen anderer Fondsgesellschaften werden die PAI auch im Rahmen eines Best-in-Class-Ansatzes berücksichtigt. Des Weiteren werden, sofern schwerwiegende Verstöße in Bezug auf die Kategorien der PAI festgestellt werden, die Investmentanteile nicht erworben.

Indikatoren, anhand derer die PAI durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergeben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Investmentanteile, die in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investieren, werden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Bei der Erhebung der Nachhaltigkeitskennziffer werden ebenfalls die zuvor beschriebenen PAI-Kategorien berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können dazu führen, dass die Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreicht. Darüber hinaus ist durch die Gesellschaft beabsichtigt, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, mit der Berücksichtigung von PAI in Unternehmensdialogen und bei der Ausübung von Stimmrechten eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen zu erreichen.

Bei der Analyse von Staaten werden, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen werden, die eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufweisen. Darüber hinaus werden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besitzen.

In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen werden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Hierzu hat die Gesellschaft Richtlinien erlassen, die diese Regelwerke aufgreifen. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die nachhaltigen Anlagestrategien investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und/oder sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Erfüllung ökologischer und/oder sozialer Merkmale durch Auslagerungsunternehmen
Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen der nachhaltigen Anlagestrategien auf die Union Investment Privatfonds GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert. Nachstehend erhalten Sie die Informationen der Gesellschaft über die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen werden. Weiterhin werden die ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien beschrieben.

Anlagestrategie

Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts
Die nachhaltigen Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb von Investmentfonds werden Ausschlusskriterien festgelegt. Diese Kriterien sind im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.
Daran anschließend werden bei Investmentfonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen auf Basis eines „Best-in-Class“-Ansatzes und/oder eines „Transformations“-Ansatzes analysiert: Für Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften wird unter anderem ein Best-in-Class-Ansatz angewandt.

Beim Erwerb von Vermögensgegenständen wird die Nachhaltigkeitskennziffer im Rahmen eines „Best-in-Class“-Ansatzes herangezogen. Diese ist im Abschnitt „Methoden“ näher erläutert. Investmentanteile, die gemäß der Nachhaltigkeitskennziffer zur oberen Hälfte der mit einer solchen Kennziffer versehenen Vergleichsgruppe gehören, qualifizieren sich für den Erwerb.

Darüber hinaus werden für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen eines „Transformations“-Ansatzes weitere Nachhaltigkeitskriterien auf Basis einer systematischen Analyse zusammengeführt und den Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zugeordnet. Im Gegensatz zur Analyse im Rahmen des „Best-in-Class“-Ansatzes beziehen sich diese Kriterien nicht auf das Verhalten der Emittenten in der Vergangenheit oder der Gegenwart, sondern auf ihr Verhalten in der Zukunft. Entsprechende Kriterien sind unter anderem die Unternehmensstrategie (z. B. Anstreben von Klimaneutralität durch das analysierte Unternehmen), geplante Investitionen (z. B. in neue nachhaltige Produktangebote oder nachhaltige Produktionsmethoden) und Governance der untersuchten Emittenten (z. B. Hinterlegung von Nachhaltigkeitszielen in der Vorstandsvergütung). Die Analyse der Kriterien erfolgt auf Basis von Unternehmensbefragungen, internen Recherchen sowie unter Verwendung von ESG-Kennzahlen externer Anbieter. Aufbauend auf dieser Analyse wird den Emittenten eine Transformationskennziffer zugeordnet. Diese Transformationskennziffer bewertet das Potenzial eines Emittenten, sein Geschäftsmodell in Zukunft nachhaltig zu transformieren bzw. auszurichten. Emittenten, deren Transformationskennziffer auf einer Skala von 1 bis 5 einen Mindestwert von 3 erreicht, werden ebenfalls als nachhaltig bezeichnet.

Investmentanteile, deren Emittenten ethische, soziale und/oder ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.

Außerdem wird für die Investmentanteile eine ausführliche qualitative Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt. Diese Analyse umfasst u.a. den Investmentprozess und die für die Verwaltung eines Investmentvermögens verantwortliche Verwaltungsgesellschaft. Darüber hinaus erfolgt innerhalb der qualitativen Analyse eine systematische Analyse. Diese erfolgt auf Basis der ESG-Kennzahlen externer Anbieter, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Investmentvermögens zu erhalten. Auf Basis dieser Kennziffern und auf Basis der Analysen entscheidet das Portfoliomanagement im Rahmen des Research-Prozesses, ob ein Investmentvermögen als nachhaltig bezeichnet wird.

Im Rahmen der Anlagestrategie werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Weiterhin werden wie bereits beschrieben, darüber hinaus auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird
Für den Erwerb von Investmentanteilen im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie wird vorausgesetzt, dass die Emittenten von Wertpapieren, in die von den erworbenen Investmentanteilen investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Hierzu werden Ausschlusskriterien festgelegt, die sich an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen orientieren.

Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. So sollen Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Sie sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Sie sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen, das Umweltbewusstsein fördern und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Sie sollen gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, eintreten.

Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung werden im Rahmen der Nachhaltigkeitskennziffer (gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G)) berücksichtigt und fließen durch einen Best-in-Class-Ansatz in die Auswahl der Investmentanteile ein.

Aufteilung der Investitionen

Die in der nachhaltigen Anlagestrategie erworbenen Investmentanteile werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Gesamtportfolio wird in Prozent dargestellt.

Mit „Investitionen“ werden alle im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien erworbenen Investmentanteile abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische/soziale Merkmale“ umfasst die Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale getätigt werden.

Die Kategorie „#2 Andere“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltigen Anlagestrategien bewerten zu können.

Die Kategorie „#1A Nachhaltig“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll.

Die Kategorie „#1B Andere ökologische/soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.

Aufteilung der nachhaltigen Investitionen

Mindestanteil in Prozent:
#1: MeinInvest (Nachhaltig): Defensiv/Ausgewogen/Chance: ≥75 %
#1A: MeinInvest (Nachhaltig): Defensiv: ≥3 %
MeinInvest (Nachhaltig): Ausgewogen: ≥4 %
MeinInvest (Nachhaltig): Chance: ≥5 %

Des Weiteren können innerhalb der Anlagestrategien Fonds eingesetzt werden, die zur Erreichung des Anlageziels auch indirekte Investitionen in Unternehmen durch den Erwerb von Investmentanteilen tätigen. Diese Unternehmen werden ebenfalls in den zuvor dargestellten Kategorien berücksichtigt.

Da im Rahmen der Vermögensverwaltungsdienstleistungen keine direkten Investitionen in Unternehmen getätigt werden, gibt es keine diesbezüglichen Risikopositionen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf alle anderen Arten von Investitionen in und daraus resultierende Risikopositionen gegenüber Unternehmen.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.

Außerdem ist durch eine regelmäßige Erstellung von internen Analysen eine Nachverfolgung der Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, über den Lebenszyklus möglich. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, werden zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds in der Anlagestrategie definiert sind (z. B. die Anwendung von Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskennziffern), außerdem technische Kontrollmechanismen in die Handelssysteme implementiert.

Methoden

Die Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der Anlagestrategien wird anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren sind:

Ausschlusskriterien
Von der Gesellschaft werden innerhalb der durch die Gesellschaft verwalteten Fonds für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände Ausschlusskriterien festgelegt. Unter anderem werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen ausgeschlossen, welche an der Produktion und Weitergabe von Landminen, Streubomben oder kontroversen Waffen beteiligt sind. Ebenfalls werden beispielsweise Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken (Verstoß gegen ILO Arbeitsstandards inkl. Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sowie gegen Menschenrechte, Umweltschutz oder Korruption) ausgeschlossen.

Weiterhin werden beispielsweise Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten ausgeschlossen, in welchen der Einsatz der Todesstrafe erlaubt ist, die gemäß „Freedomhouse-Index“ unfrei (u.a. eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit) sind oder gemäß „Transparency International“ einen hohen Korruptionsgrad aufweisen.

Investmentanteile anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften, deren Emittenten ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.

Nachhaltigkeitskennziffer
Die Nachhaltigkeitskennziffer kann je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen umfassen und bewertet das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Im Umweltbereich wird das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen wie beispielsweise der Reduktion von Treibhausgasemissionen, Erhaltung von Biodiversität, der Wasserintensität oder der Reduzierung von Abfällen gemessen. Im sozialen Bereich wird das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen, die zum Beispiel den Umgang mit Mitarbeitern, die Gewährleistung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeitsstandards in der Lieferkette oder die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen betreffen, gemessen. Im Bereich der guten Unternehmens- und Staatsführung wird die Einhaltung guter Governance Standards auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern analysiert. Dabei wird das Nachhaltigkeitsniveau zum Beispiel an Themen wie Korruption, Compliance, Transparenz sowie am Risiko- und Reputationsmanagement gemessen. Dabei werden auch Nachhaltigkeitsratings und ESG-Kennzahlen externer Anbieter berücksichtigt, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Investmentvermögens zu erhalten. Auf Basis dieser Kriterien wird den Emittenten eine Nachhaltigkeitskennziffer zugeordnet, die einen Vergleich der Emittenten ermöglicht.

Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Ein Nachhaltigkeitsindikator der nachhaltigen Anlagestrategien ist auch deren Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Hierbei handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.

Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beiträgt, wird auf Basis des Umsatzanteils von Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern ermittelt. Für die Berechnung des Anteils der nachhaltigen Investitionen werden die Umsatzanteile in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf den Anteil in dem oder den in das Unternehmen investierenden Fonds berücksichtigt, der jeweils zur Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale investiert wird.

Datenquellen und -verarbeitung

Daten, die zur Analyse von Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister (z. B. MSCI ESG Research LLC) zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren.
Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten werden bei der Auswahl im Hinblick auf die Qualität der von ihnen zu liefernden Daten geprüft. Im Rahmen der Lieferung von Daten werden Kontrollhandlungen durchgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überprüfung des turnusmäßigen Dateneingangs und, ob Daten in der Art und Weise geliefert wurden, wie von Union Investment vordefiniert wurde. Darüber hinaus wird geprüft, ob die gelieferten Daten korrekt in die internen Systeme der Gesellschaft eingespielt wurden.
Rohdaten fließen in eine Software für nachhaltiges Portfoliomanagement, die entsprechende Daten automatisiert weiterverarbeitet. Auf Basis dieser Ergebnisse kann beispielsweise für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, überprüft werden, ob die vorgegebenen Ausschlusskriterien eingehalten werden.
Nur ein sehr geringer Anteil dieser Daten wird aufgrund einer fehlenden Berichterstattung auf Unternehmensebene geschätzt. Hierbei wird auf Durchschnittswerte von Industrien oder Sektoren zurückgegriffen.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, wird dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, auf eigenes Research zurückgegriffen. In diesen Fällen erfolgt eine Zuordnung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf die Emittenten und ermöglicht so die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des jeweiligen Fonds.

Weiterhin werden bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen von Unternehmensdialogen Inhalte thematisiert, die aufgrund fehlender Berichterstattung schwieriger zu messen oder quantifizieren sind. Die Analysen der Emittenten und/oder Vermögensgegenstände der investierten Fonds sowie das Engagement erfolgen regelmäßig, d.h. mindestens jährlich und anlassbezogen. Weitere Informationen zum Engagement finden Sie im Abschnitt „Mitwirkungspolitik“.
Trotz der teilweise beschränkten Datenlage kann daher durch die beschriebenen Maßnahmen erreicht werden, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt werden.

Sorgfaltspflicht

Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Dazu wurde ein internes Richtlinien- und Prozesssystem aufgebaut, das von allen Einheiten einzuhalten ist und durch die zuständige Abteilung Compliance risikoorientiert überwacht wird.

Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich der nachhaltige Investmentprozess an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.

Die Gesellschaft stützt sich insbesondere auf folgende Regelwerke:

  • die Grundsätze verantwortlichen Investierens der Vereinten Nationen (PRI)
  • den UN Global Compact
  • das Oslo-Übereinkommen zum Verbot von Streumunition
  • das Ottawa-Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen
  • die BVI-Wohlverhaltensregeln
  • die BVI-Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement
  • den Nachhaltigkeitskodex der Immobilienwirtschaft

Beim Erwerb und der laufenden Analyse von Fonds werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gesellschaft und in der Risikoanalyse mit betrachtet.

Mitwirkungspolitik

Im Rahmen der Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen. Zum einen wird in diesen Dialogen geprüft, ob und inwiefern Nachhaltigkeit Teil der Geschäftsstrategie ist. Zum anderen wird gefordert, Nachhaltigkeit, soweit für den Anleger vorteilhaft, konsequent zu verfolgen.

Es wird eine verantwortungsvolle Unternehmensführung erwartet, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtet, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen werden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn sie die langfristig ausgerichteten Aktionärs- und Gläubigerinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert fördern. Von Unternehmen wird die Einhaltung guter Corporate Governance Standards u. a. im Hinblick auf Aktionärs- und Gläubigerrechte, Zusammensetzung und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen, Wirtschaftsprüfer und Transparenz gefordert.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Die hierfür erforderliche Analyse wird durch Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern unterstützt. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Beide Richtlinien werden jährlich aktualisiert und sind unter diesem Link zu finden.
Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.

Bei gravierenden Verstößen beispielsweise gegen die Prinzipien des UN Global Compact oder gegen die Arbeitsstandards der International Labour Organization (ILO) und wenn durch Engagement-Dialoge mit Emittenten kein positives Ergebnis erreicht wurde, kann es im Extremfall bis zu einem Ausschluss von Emittenten aus dem Anlageuniversum führen.

Weiterführende Informationen zu Nachhaltigkeit finden Sie hier.

Angaben zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale im abgelaufenen Kalenderjahr finden Sie hier.


Änderungsverzeichnis:

25.02.2021: Initiale Veröffentlichung.

28.07.2022: Präzisierung Prozessbeschreibungen auf Anlagestrategieebene und Integration Beschreibung zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie Beschreibung darüber, dass nachhaltige Investitionen angestrebt werden.

22.12.2022: Umsetzung der Vorgaben der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1288 DER KOMMISSION vom 6.4.2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele auf Internetseiten.

04.12.2023: Anpassungen hinsichtlich der Konkretisierung von Ausschlusskriterien. Anpassung von Begrifflichkeiten und redaktionelle Änderungen.

MeinInvest Nachhaltig

Die LEI des Produktanbieters lautet .

Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Investmentfonds im Rahmen des Produkts MeinInvest auf die Union Investment Privatfonds GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert.

Die folgenden Angaben sind nur für folgende Anlagestrategien von MeinInvest relevant:

  • MeinInvest Nachhaltig: Defensiv
  • MeinInvest Nachhaltig: Ausgewogen
  • MeinInvest Nachhaltig: Chance
Zusammenfassung

Beschreibung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien
Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die o.g. nachhaltigen Anlagestrategien investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und/oder sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen

Die Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung dieser durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb bestimmter Investmentanteile werden Ausschlusskriterien festgelegt. Daran anschließend werden die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen auf Basis eines „Best-in-Class“-Ansatzes und/oder bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, eines „Transformations“-Ansatzes analysiert.
Beim Erwerb von Vermögensgegenständen wird die Nachhaltigkeitskennziffer im Rahmen eines „Best-in-Class“-Ansatzes herangezogen.

Die Nachhaltigkeitskennziffer kann je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen umfassen und bewertet das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Die Investmentanteile, die in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten, die gemäß der Nachhaltigkeitskennziffer zur oberen Hälfte der mit einer solchen Kennziffer versehenen Emittenten gehören, investieren, werden gemäß der Anlagestrategien als nachhaltig bezeichnet.

Darüber hinaus werden bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen eines „Transformations“-Ansatzes weitere Nachhaltigkeitskriterien auf Basis einer systematischen Analyse zusammengeführt und den Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zugeordnet.
Die im Rahmen der Analyse vergebene Transformationskennziffer bewertet das Potenzial eines Emittenten, sein Geschäftsmodell in Zukunft nachhaltig zu transformieren bzw. auszurichten. Emittenten, deren Transformationskennziffer einen bestimmten Wert erreicht, werden ebenfalls als nachhaltig bezeichnet.

Investmentanteile, deren Emittenten ethische, soziale und/oder ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen bestimmte Umsatzgrenzen überschreitet.

Im Rahmen der Anlagestrategien werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Darüber hinaus werden auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten soll ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geleistet werden. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen. Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden.

Es wurde kein Referenzwert bestimmt um festzustellen ob die Anlagestrategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Die Vermögensgegenstände der Anlagestrategien werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Dies sind zunächst solche, die auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind.
Diese unterteilen sich wiederum in „Nachhaltige“ und „Andere ökologische/soziale Merkmale“. „Nachhaltig“ beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll. Darüber hinaus wird die Kategorie „Andere“ ausgewiesen, bei der keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale berücksichtigt werden.

Methoden sowie Überwachung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen

Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Das Portfoliomanagement analysiert beispielsweise die einzelnen Vermögensgegenstände von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, sowie Investmentanteile von Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien.
Die Nachhaltigkeitsindikatoren der Anlagestrategien sind:

  • Ausschlusskriterien
  • Nachhaltigkeitskennziffer
  • Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen

Daten, die zur Analyse von Investmentanteilen, Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren. Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, kann auf eigenes Research zurückgegriffen werden.

Sorgfaltspflicht und Engagement
Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.

Nachhaltige Investitionsziele der Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden

Mit den oben aufgeführten Anlagestrategien werden ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigt und auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Im Rahmen der Anlagestrategien soll durch Investitionen in Fonds mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) geleistet werden. Entsprechende Ziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität, der Schutz von Gewässern und Boden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Weiterhin soll ein Beitrag zu den Bereichen Energieeffizienz, grüne Gebäude, sauberes Wasser, Umweltschutz, nachhaltiger Konsum und dem sozialen Sektor geleistet werden. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen.

Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden. Hierzu werden für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Emittenten, in deren Vermögensgegenstände investiert wird, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgt eine Analyse, ob durch Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) entstehen können. Beim Erwerb von Investmentanteilen anderer Fondsgesellschaften werden die PAI auch im Rahmen eines Best-in-Class-Ansatzes berücksichtigt. Des Weiteren werden, sofern schwerwiegende Verstöße in Bezug auf die Kategorien der PAI festgestellt werden, die Investmentanteile nicht erworben.

Indikatoren, anhand derer die PAI durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergeben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Investmentanteile, die in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investieren, werden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Bei der Erhebung der Nachhaltigkeitskennziffer werden ebenfalls die zuvor beschriebenen PAI-Kategorien berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können dazu führen, dass die Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreicht. Darüber hinaus ist durch die Gesellschaft beabsichtigt, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, mit der Berücksichtigung von PAI in Unternehmensdialogen und bei der Ausübung von Stimmrechten eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen zu erreichen.

Bei der Analyse von Staaten werden, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen werden, die eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufweisen. Darüber hinaus werden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besitzen.

In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen werden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Hierzu hat die Gesellschaft Richtlinien erlassen, die diese Regelwerke aufgreifen. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die nachhaltigen Anlagestrategien investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und/oder sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Erfüllung ökologischer und/oder sozialer Merkmale durch Auslagerungsunternehmen
Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen der nachhaltigen Anlagestrategien auf die Union Investment Privatfonds GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert. Nachstehend erhalten Sie die Informationen der Gesellschaft über die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen werden. Weiterhin werden die ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien beschrieben.

Anlagestrategie

Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts
Die nachhaltigen Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb von Investmentfonds werden Ausschlusskriterien festgelegt. Diese Kriterien sind im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.
Daran anschließend werden bei Investmentfonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen auf Basis eines „Best-in-Class“-Ansatzes und/oder eines „Transformations“-Ansatzes analysiert: Für Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften wird unter anderem ein Best-in-Class-Ansatz angewandt.

Beim Erwerb von Vermögensgegenständen wird die Nachhaltigkeitskennziffer im Rahmen eines „Best-in-Class“-Ansatzes herangezogen. Diese ist im Abschnitt „Methoden“ näher erläutert. Investmentanteile, die gemäß der Nachhaltigkeitskennziffer zur oberen Hälfte der mit einer solchen Kennziffer versehenen Vergleichsgruppe gehören, qualifizieren sich für den Erwerb.

Darüber hinaus werden für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen eines „Transformations“-Ansatzes weitere Nachhaltigkeitskriterien auf Basis einer systematischen Analyse zusammengeführt und den Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zugeordnet. Im Gegensatz zur Analyse im Rahmen des „Best-in-Class“-Ansatzes beziehen sich diese Kriterien nicht auf das Verhalten der Emittenten in der Vergangenheit oder der Gegenwart, sondern auf ihr Verhalten in der Zukunft. Entsprechende Kriterien sind unter anderem die Unternehmensstrategie (z. B. Anstreben von Klimaneutralität durch das analysierte Unternehmen), geplante Investitionen (z. B. in neue nachhaltige Produktangebote oder nachhaltige Produktionsmethoden) und Governance der untersuchten Emittenten (z. B. Hinterlegung von Nachhaltigkeitszielen in der Vorstandsvergütung). Die Analyse der Kriterien erfolgt auf Basis von Unternehmensbefragungen, internen Recherchen sowie unter Verwendung von ESG-Kennzahlen externer Anbieter. Aufbauend auf dieser Analyse wird den Emittenten eine Transformationskennziffer zugeordnet. Diese Transformationskennziffer bewertet das Potenzial eines Emittenten, sein Geschäftsmodell in Zukunft nachhaltig zu transformieren bzw. auszurichten. Emittenten, deren Transformationskennziffer auf einer Skala von 1 bis 5 einen Mindestwert von 3 erreicht, werden ebenfalls als nachhaltig bezeichnet.

Investmentanteile, deren Emittenten ethische, soziale und/oder ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.

Außerdem wird für die Investmentanteile eine ausführliche qualitative Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt. Diese Analyse umfasst u.a. den Investmentprozess und die für die Verwaltung eines Investmentvermögens verantwortliche Verwaltungsgesellschaft. Darüber hinaus erfolgt innerhalb der qualitativen Analyse eine systematische Analyse. Diese erfolgt auf Basis der ESG-Kennzahlen externer Anbieter, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Investmentvermögens zu erhalten. Auf Basis dieser Kennziffern und auf Basis der Analysen entscheidet das Portfoliomanagement im Rahmen des Research-Prozesses, ob ein Investmentvermögen als nachhaltig bezeichnet wird.

Im Rahmen der Anlagestrategie werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Weiterhin werden wie bereits beschrieben, darüber hinaus auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird
Für den Erwerb von Investmentanteilen im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie wird vorausgesetzt, dass die Emittenten von Wertpapieren, in die von den erworbenen Investmentanteilen investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Hierzu werden Ausschlusskriterien festgelegt, die sich an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen orientieren.

Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. So sollen Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Sie sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Sie sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen, das Umweltbewusstsein fördern und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Sie sollen gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, eintreten.

Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung werden im Rahmen der Nachhaltigkeitskennziffer (gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G)) berücksichtigt und fließen durch einen Best-in-Class-Ansatz in die Auswahl der Investmentanteile ein.

Aufteilung der Investitionen

Die in der nachhaltigen Anlagestrategie erworbenen Investmentanteile werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Gesamtportfolio wird in Prozent dargestellt.

Mit „Investitionen“ werden alle im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien erworbenen Investmentanteile abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische/soziale Merkmale“ umfasst die Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale getätigt werden.

Die Kategorie „#2 Andere“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltigen Anlagestrategien bewerten zu können.

Die Kategorie „#1A Nachhaltig“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll.

Die Kategorie „#1B Andere ökologische/soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.

Aufteilung der nachhaltigen Investitionen

Mindestanteil in Prozent:
#1: MeinInvest Nachhaltig: Defensiv/Ausgewogen/Chance: ≥75 %
#1A: MeinInvest Nachhaltig: Defensiv: ≥3 %
MeinInvest Nachhaltig: Ausgewogen: ≥4 %
MeinInvest Nachhaltig: Chance: ≥5 %

Des Weiteren können innerhalb der Anlagestrategien Fonds eingesetzt werden, die zur Erreichung des Anlageziels auch indirekte Investitionen in Unternehmen durch den Erwerb von Investmentanteilen tätigen. Diese Unternehmen werden ebenfalls in den zuvor dargestellten Kategorien berücksichtigt.

Da im Rahmen der Vermögensverwaltungsdienstleistungen keine direkten Investitionen in Unternehmen getätigt werden, gibt es keine diesbezüglichen Risikopositionen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf alle anderen Arten von Investitionen in und daraus resultierende Risikopositionen gegenüber Unternehmen.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.

Außerdem ist durch eine regelmäßige Erstellung von internen Analysen eine Nachverfolgung der Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, über den Lebenszyklus möglich. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, werden zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds in der Anlagestrategie definiert sind (z. B. die Anwendung von Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskennziffern), außerdem technische Kontrollmechanismen in die Handelssysteme implementiert.

Methoden

Die Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der Anlagestrategien wird anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren sind:

Ausschlusskriterien
Von der Gesellschaft werden innerhalb der durch die Gesellschaft verwalteten Fonds für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände Ausschlusskriterien festgelegt. Unter anderem werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen ausgeschlossen, welche an der Produktion und Weitergabe von Landminen, Streubomben oder kontroversen Waffen beteiligt sind. Ebenfalls werden beispielsweise Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken (Verstoß gegen ILO Arbeitsstandards inkl. Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sowie gegen Menschenrechte, Umweltschutz oder Korruption) ausgeschlossen.

Weiterhin werden beispielsweise Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten ausgeschlossen, in welchen der Einsatz der Todesstrafe erlaubt ist, die gemäß „Freedomhouse-Index“ unfrei (u.a. eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit) sind oder gemäß „Transparency International“ einen hohen Korruptionsgrad aufweisen.

Investmentanteile anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften, deren Emittenten ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.

Nachhaltigkeitskennziffer
Die Nachhaltigkeitskennziffer kann je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen umfassen und bewertet das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Im Umweltbereich wird das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen wie beispielsweise der Reduktion von Treibhausgasemissionen, Erhaltung von Biodiversität, der Wasserintensität oder der Reduzierung von Abfällen gemessen. Im sozialen Bereich wird das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen, die zum Beispiel den Umgang mit Mitarbeitern, die Gewährleistung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeitsstandards in der Lieferkette oder die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen betreffen, gemessen. Im Bereich der guten Unternehmens- und Staatsführung wird die Einhaltung guter Governance Standards auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern analysiert. Dabei wird das Nachhaltigkeitsniveau zum Beispiel an Themen wie Korruption, Compliance, Transparenz sowie am Risiko- und Reputationsmanagement gemessen. Dabei werden auch Nachhaltigkeitsratings und ESG-Kennzahlen externer Anbieter berücksichtigt, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Investmentvermögens zu erhalten. Auf Basis dieser Kriterien wird den Emittenten eine Nachhaltigkeitskennziffer zugeordnet, die einen Vergleich der Emittenten ermöglicht.

Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Ein Nachhaltigkeitsindikator der nachhaltigen Anlagestrategien ist auch deren Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Hierbei handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.

Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beiträgt, wird auf Basis des Umsatzanteils von Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern ermittelt. Für die Berechnung des Anteils der nachhaltigen Investitionen werden die Umsatzanteile in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf den Anteil in dem oder den in das Unternehmen investierenden Fonds berücksichtigt, der jeweils zur Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale investiert wird.

Datenquellen und -verarbeitung

Daten, die zur Analyse von Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister (z. B. MSCI ESG Research LLC) zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren.
Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten werden bei der Auswahl im Hinblick auf die Qualität der von ihnen zu liefernden Daten geprüft. Im Rahmen der Lieferung von Daten werden Kontrollhandlungen durchgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überprüfung des turnusmäßigen Dateneingangs und, ob Daten in der Art und Weise geliefert wurden, wie von Union Investment vordefiniert wurde. Darüber hinaus wird geprüft, ob die gelieferten Daten korrekt in die internen Systeme der Gesellschaft eingespielt wurden.
Rohdaten fließen in eine Software für nachhaltiges Portfoliomanagement, die entsprechende Daten automatisiert weiterverarbeitet. Auf Basis dieser Ergebnisse kann beispielsweise für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, überprüft werden, ob die vorgegebenen Ausschlusskriterien eingehalten werden.
Nur ein sehr geringer Anteil dieser Daten wird aufgrund einer fehlenden Berichterstattung auf Unternehmensebene geschätzt. Hierbei wird auf Durchschnittswerte von Industrien oder Sektoren zurückgegriffen.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, wird dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, auf eigenes Research zurückgegriffen. In diesen Fällen erfolgt eine Zuordnung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf die Emittenten und ermöglicht so die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des jeweiligen Fonds.

Weiterhin werden bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen von Unternehmensdialogen Inhalte thematisiert, die aufgrund fehlender Berichterstattung schwieriger zu messen oder quantifizieren sind. Die Analysen der Emittenten und/oder Vermögensgegenstände der investierten Fonds sowie das Engagement erfolgen regelmäßig, d.h. mindestens jährlich und anlassbezogen. Weitere Informationen zum Engagement finden Sie im Abschnitt „Mitwirkungspolitik“.
Trotz der teilweise beschränkten Datenlage kann daher durch die beschriebenen Maßnahmen erreicht werden, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt werden.

Sorgfaltspflicht

Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Dazu wurde ein internes Richtlinien- und Prozesssystem aufgebaut, das von allen Einheiten einzuhalten ist und durch die zuständige Abteilung Compliance risikoorientiert überwacht wird.

Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich der nachhaltige Investmentprozess an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.

Die Gesellschaft stützt sich insbesondere auf folgende Regelwerke:

  • die Grundsätze verantwortlichen Investierens der Vereinten Nationen (PRI)
  • den UN Global Compact
  • das Oslo-Übereinkommen zum Verbot von Streumunition
  • das Ottawa-Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen
  • die BVI-Wohlverhaltensregeln
  • die BVI-Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement
  • den Nachhaltigkeitskodex der Immobilienwirtschaft

Beim Erwerb und der laufenden Analyse von Fonds werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gesellschaft und in der Risikoanalyse mit betrachtet.

Mitwirkungspolitik

Im Rahmen der Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen. Zum einen wird in diesen Dialogen geprüft, ob und inwiefern Nachhaltigkeit Teil der Geschäftsstrategie ist. Zum anderen wird gefordert, Nachhaltigkeit, soweit für den Anleger vorteilhaft, konsequent zu verfolgen.

Es wird eine verantwortungsvolle Unternehmensführung erwartet, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtet, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen werden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn sie die langfristig ausgerichteten Aktionärs- und Gläubigerinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert fördern. Von Unternehmen wird die Einhaltung guter Corporate Governance Standards u. a. im Hinblick auf Aktionärs- und Gläubigerrechte, Zusammensetzung und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen, Wirtschaftsprüfer und Transparenz gefordert.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Die hierfür erforderliche Analyse wird durch Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern unterstützt. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Beide Richtlinien werden jährlich aktualisiert und sind unter diesem Link zu finden.
Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.

Bei gravierenden Verstößen beispielsweise gegen die Prinzipien des UN Global Compact oder gegen die Arbeitsstandards der International Labour Organization (ILO) und wenn durch Engagement-Dialoge mit Emittenten kein positives Ergebnis erreicht wurde, kann es im Extremfall bis zu einem Ausschluss von Emittenten aus dem Anlageuniversum führen.

Weiterführende Informationen zu Nachhaltigkeit finden Sie hier.

Angaben zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale im abgelaufenen Kalenderjahr finden Sie hier.


Änderungsverzeichnis:

25.02.2021: Initiale Veröffentlichung.

28.07.2022: Präzisierung Prozessbeschreibungen auf Anlagestrategieebene und Integration Beschreibung zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie Beschreibung darüber, dass nachhaltige Investitionen angestrebt werden.

22.12.2022: Umsetzung der Vorgaben der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1288 DER KOMMISSION vom 6.4.2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele auf Internetseiten.

04.12.2023: Anpassungen hinsichtlich der Konkretisierung von Ausschlusskriterien. Anpassung von Begrifflichkeiten und redaktionelle Änderungen.

BBBank Vermögensverwaltung

Die LEI des Produktanbieters lautet .

Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Investmentfonds im Rahmen des Produkts BBBank Vermögensverwaltung auf die Union Investment Privatfonds GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert.

Die folgenden Angaben sind nur für folgende Anlagestrategien von BBBank Vermögensverwaltung relevant:

  • BBBank Vermögensverwaltung I
  • BBBank Vermögensverwaltung II
  • BBBank Vermögensverwaltung III
  • BBBank Vermögensverwaltung IV
Zusammenfassung

Beschreibung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien
Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die o.g. nachhaltigen Anlagestrategien investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und/oder sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen

Die Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung dieser durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb bestimmter Investmentanteile werden Ausschlusskriterien festgelegt. Daran anschließend werden die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen auf Basis eines „Best-in-Class“-Ansatzes und/oder bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, eines „Transformations“-Ansatzes analysiert.
Beim Erwerb von Vermögensgegenständen wird die Nachhaltigkeitskennziffer im Rahmen eines „Best-in-Class“-Ansatzes herangezogen.

Die Nachhaltigkeitskennziffer kann je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen umfassen und bewertet das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Die Investmentanteile, die in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten, die gemäß der Nachhaltigkeitskennziffer zur oberen Hälfte der mit einer solchen Kennziffer versehenen Emittenten gehören, investieren, werden gemäß der Anlagestrategien als nachhaltig bezeichnet.

Darüber hinaus werden bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen eines „Transformations“-Ansatzes weitere Nachhaltigkeitskriterien auf Basis einer systematischen Analyse zusammengeführt und den Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zugeordnet.
Die im Rahmen der Analyse vergebene Transformationskennziffer bewertet das Potenzial eines Emittenten, sein Geschäftsmodell in Zukunft nachhaltig zu transformieren bzw. auszurichten. Emittenten, deren Transformationskennziffer einen bestimmten Wert erreicht, werden ebenfalls als nachhaltig bezeichnet.

Investmentanteile, deren Emittenten ethische, soziale und/oder ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen bestimmte Umsatzgrenzen überschreitet.

Im Rahmen der Anlagestrategien werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Darüber hinaus werden auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten soll ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geleistet werden. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen. Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden.

Es wurde kein Referenzwert bestimmt um festzustellen ob die Anlagestrategie auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Die Vermögensgegenstände der Anlagestrategien werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Dies sind zunächst solche, die auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind.
Diese unterteilen sich wiederum in „Nachhaltige“ und „Andere ökologische/soziale Merkmale“. „Nachhaltig“ beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll. Darüber hinaus wird die Kategorie „Andere“ ausgewiesen, bei der keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale berücksichtigt werden.

Methoden sowie Überwachung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen

Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Das Portfoliomanagement analysiert beispielsweise die einzelnen Vermögensgegenstände von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, sowie Investmentanteile von Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien.
Die Nachhaltigkeitsindikatoren der Anlagestrategien sind:

  • Ausschlusskriterien
  • Nachhaltigkeitskennziffer
  • Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen

Daten, die zur Analyse von Investmentanteilen, Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren. Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, kann auf eigenes Research zurückgegriffen werden.

Sorgfaltspflicht und Engagement
Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.

Nachhaltige Investitionsziele der Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden

Mit den oben aufgeführten Anlagestrategien werden ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigt und auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Im Rahmen der Anlagestrategien soll durch Investitionen in Fonds mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) geleistet werden. Entsprechende Ziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität, der Schutz von Gewässern und Boden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Weiterhin soll ein Beitrag zu den Bereichen Energieeffizienz, grüne Gebäude, sauberes Wasser, Umweltschutz, nachhaltiger Konsum und dem sozialen Sektor geleistet werden. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen.

Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden. Hierzu werden für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Emittenten, in deren Vermögensgegenstände investiert wird, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgt eine Analyse, ob durch Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) entstehen können. Beim Erwerb von Investmentanteilen anderer Fondsgesellschaften werden die PAI auch im Rahmen eines Best-in-Class-Ansatzes berücksichtigt. Des Weiteren werden, sofern schwerwiegende Verstöße in Bezug auf die Kategorien der PAI festgestellt werden, die Investmentanteile nicht erworben.

Indikatoren, anhand derer die PAI durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergeben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Investmentanteile, die in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investieren, werden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Bei der Erhebung der Nachhaltigkeitskennziffer werden ebenfalls die zuvor beschriebenen PAI-Kategorien berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können dazu führen, dass die Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreicht. Darüber hinaus ist durch die Gesellschaft beabsichtigt, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, mit der Berücksichtigung von PAI in Unternehmensdialogen und bei der Ausübung von Stimmrechten eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen zu erreichen.

Bei der Analyse von Staaten werden, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen werden, die eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufweisen. Darüber hinaus werden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besitzen.

In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen werden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Hierzu hat die Gesellschaft Richtlinien erlassen, die diese Regelwerke aufgreifen. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die nachhaltigen Anlagestrategien investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und/oder sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Erfüllung ökologischer und/oder sozialer Merkmale durch Auslagerungsunternehmen
Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen der nachhaltigen Anlagestrategien auf die Union Investment Privatfonds GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert. Nachstehend erhalten Sie die Informationen der Gesellschaft über die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen werden. Weiterhin werden die ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien beschrieben.

Anlagestrategie

Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts
Die nachhaltigen Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb von Investmentfonds werden Ausschlusskriterien festgelegt. Diese Kriterien sind im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.
Daran anschließend werden bei Investmentfonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen auf Basis eines „Best-in-Class“-Ansatzes und/oder eines „Transformations“-Ansatzes analysiert: Für Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften wird unter anderem ein Best-in-Class-Ansatz angewandt.

Beim Erwerb von Vermögensgegenständen wird die Nachhaltigkeitskennziffer im Rahmen eines „Best-in-Class“-Ansatzes herangezogen. Diese ist im Abschnitt „Methoden“ näher erläutert. Investmentanteile, die gemäß der Nachhaltigkeitskennziffer zur oberen Hälfte der mit einer solchen Kennziffer versehenen Vergleichsgruppe gehören, qualifizieren sich für den Erwerb.

Darüber hinaus werden für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen eines „Transformations“-Ansatzes weitere Nachhaltigkeitskriterien auf Basis einer systematischen Analyse zusammengeführt und den Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zugeordnet. Im Gegensatz zur Analyse im Rahmen des „Best-in-Class“-Ansatzes beziehen sich diese Kriterien nicht auf das Verhalten der Emittenten in der Vergangenheit oder der Gegenwart, sondern auf ihr Verhalten in der Zukunft. Entsprechende Kriterien sind unter anderem die Unternehmensstrategie (z. B. Anstreben von Klimaneutralität durch das analysierte Unternehmen), geplante Investitionen (z. B. in neue nachhaltige Produktangebote oder nachhaltige Produktionsmethoden) und Governance der untersuchten Emittenten (z. B. Hinterlegung von Nachhaltigkeitszielen in der Vorstandsvergütung). Die Analyse der Kriterien erfolgt auf Basis von Unternehmensbefragungen, internen Recherchen sowie unter Verwendung von ESG-Kennzahlen externer Anbieter. Aufbauend auf dieser Analyse wird den Emittenten eine Transformationskennziffer zugeordnet. Diese Transformationskennziffer bewertet das Potenzial eines Emittenten, sein Geschäftsmodell in Zukunft nachhaltig zu transformieren bzw. auszurichten. Emittenten, deren Transformationskennziffer auf einer Skala von 1 bis 5 einen Mindestwert von 3 erreicht, werden ebenfalls als nachhaltig bezeichnet.

Investmentanteile, deren Emittenten ethische, soziale und/oder ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.

Außerdem wird für die Investmentanteile eine ausführliche qualitative Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt. Diese Analyse umfasst u.a. den Investmentprozess und die für die Verwaltung eines Investmentvermögens verantwortliche Verwaltungsgesellschaft. Darüber hinaus erfolgt innerhalb der qualitativen Analyse eine systematische Analyse. Diese erfolgt auf Basis der ESG-Kennzahlen externer Anbieter, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Investmentvermögens zu erhalten. Auf Basis dieser Kennziffern und auf Basis der Analysen entscheidet das Portfoliomanagement im Rahmen des Research-Prozesses, ob ein Investmentvermögen als nachhaltig bezeichnet wird.

Im Rahmen der Anlagestrategie werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Weiterhin werden wie bereits beschrieben, darüber hinaus auch nachhaltige Investitionen getätigt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird
Für den Erwerb von Investmentanteilen im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie wird vorausgesetzt, dass die Emittenten von Wertpapieren, in die von den erworbenen Investmentanteilen investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Hierzu werden Ausschlusskriterien festgelegt, die sich an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen orientieren.

Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. So sollen Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Sie sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Sie sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen, das Umweltbewusstsein fördern und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Sie sollen gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, eintreten.

Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung werden im Rahmen der Nachhaltigkeitskennziffer (gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G)) berücksichtigt und fließen durch einen Best-in-Class-Ansatz in die Auswahl der Investmentanteile ein.

Aufteilung der Investitionen

Die in der nachhaltigen Anlagestrategie erworbenen Investmentanteile werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Gesamtportfolio wird in Prozent dargestellt.

Mit „Investitionen“ werden alle im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien erworbenen Investmentanteile abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische/soziale Merkmale“ umfasst die Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale getätigt werden.

Die Kategorie „#2 Andere“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltigen Anlagestrategien bewerten zu können.

Die Kategorie „#1A Nachhaltig“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll.

Die Kategorie „#1B Andere ökologische/soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.

Aufteilung der nachhaltigen Investitionen

Mindestanteil in Prozent:
#1: BBBank Vermögensverwaltung: I/II/III/IV: ≥75 %
#1A: BBBank Vermögensverwaltung: I: ≥3 %
BBBank Vermögensverwaltung: II: ≥4 %
BBBank Vermögensverwaltung: III: ≥5 %
BBBank Vermögensverwaltung: IV: ≥6 %

Des Weiteren können innerhalb der Anlagestrategien Fonds eingesetzt werden, die zur Erreichung des Anlageziels auch indirekte Investitionen in Unternehmen durch den Erwerb von Investmentanteilen tätigen. Diese Unternehmen werden ebenfalls in den zuvor dargestellten Kategorien berücksichtigt.

Da im Rahmen der Vermögensverwaltungsdienstleistungen keine direkten Investitionen in Unternehmen getätigt werden, gibt es keine diesbezüglichen Risikopositionen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf alle anderen Arten von Investitionen in und daraus resultierende Risikopositionen gegenüber Unternehmen.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.

Außerdem ist durch eine regelmäßige Erstellung von internen Analysen eine Nachverfolgung der Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, über den Lebenszyklus möglich. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, werden zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds in der Anlagestrategie definiert sind (z. B. die Anwendung von Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskennziffern), außerdem technische Kontrollmechanismen in die Handelssysteme implementiert.

Methoden

Die Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der Anlagestrategien wird anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren sind:

Ausschlusskriterien
Von der Gesellschaft werden innerhalb der durch die Gesellschaft verwalteten Fonds für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände Ausschlusskriterien festgelegt. Unter anderem werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen ausgeschlossen, welche an der Produktion und Weitergabe von Landminen, Streubomben oder kontroversen Waffen beteiligt sind. Ebenfalls werden beispielsweise Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken (Verstoß gegen ILO Arbeitsstandards inkl. Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sowie gegen Menschenrechte, Umweltschutz oder Korruption) ausgeschlossen.

Weiterhin werden beispielsweise Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten ausgeschlossen, in welchen der Einsatz der Todesstrafe erlaubt ist, die gemäß „Freedomhouse-Index“ unfrei (u.a. eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit) sind oder gemäß „Transparency International“ einen hohen Korruptionsgrad aufweisen.

Investmentanteile anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften, deren Emittenten ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.

Nachhaltigkeitskennziffer
Die Nachhaltigkeitskennziffer kann je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen umfassen und bewertet das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Im Umweltbereich wird das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen wie beispielsweise der Reduktion von Treibhausgasemissionen, Erhaltung von Biodiversität, der Wasserintensität oder der Reduzierung von Abfällen gemessen. Im sozialen Bereich wird das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen, die zum Beispiel den Umgang mit Mitarbeitern, die Gewährleistung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeitsstandards in der Lieferkette oder die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen betreffen, gemessen. Im Bereich der guten Unternehmens- und Staatsführung wird die Einhaltung guter Governance Standards auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern analysiert. Dabei wird das Nachhaltigkeitsniveau zum Beispiel an Themen wie Korruption, Compliance, Transparenz sowie am Risiko- und Reputationsmanagement gemessen. Dabei werden auch Nachhaltigkeitsratings und ESG-Kennzahlen externer Anbieter berücksichtigt, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Investmentvermögens zu erhalten. Auf Basis dieser Kriterien wird den Emittenten eine Nachhaltigkeitskennziffer zugeordnet, die einen Vergleich der Emittenten ermöglicht.

Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Ein Nachhaltigkeitsindikator der nachhaltigen Anlagestrategien ist auch deren Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Hierbei handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.

Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beiträgt, wird auf Basis des Umsatzanteils von Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern ermittelt. Für die Berechnung des Anteils der nachhaltigen Investitionen werden die Umsatzanteile in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf den Anteil in dem oder den in das Unternehmen investierenden Fonds berücksichtigt, der jeweils zur Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale investiert wird.

Datenquellen und -verarbeitung

Daten, die zur Analyse von Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister (z. B. MSCI ESG Research LLC) zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren.
Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten werden bei der Auswahl im Hinblick auf die Qualität der von ihnen zu liefernden Daten geprüft. Im Rahmen der Lieferung von Daten werden Kontrollhandlungen durchgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überprüfung des turnusmäßigen Dateneingangs und, ob Daten in der Art und Weise geliefert wurden, wie von Union Investment vordefiniert wurde. Darüber hinaus wird geprüft, ob die gelieferten Daten korrekt in die internen Systeme der Gesellschaft eingespielt wurden.
Rohdaten fließen in eine Software für nachhaltiges Portfoliomanagement, die entsprechende Daten automatisiert weiterverarbeitet. Auf Basis dieser Ergebnisse kann beispielsweise für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, überprüft werden, ob die vorgegebenen Ausschlusskriterien eingehalten werden.
Nur ein sehr geringer Anteil dieser Daten wird aufgrund einer fehlenden Berichterstattung auf Unternehmensebene geschätzt. Hierbei wird auf Durchschnittswerte von Industrien oder Sektoren zurückgegriffen.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, wird dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, auf eigenes Research zurückgegriffen. In diesen Fällen erfolgt eine Zuordnung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf die Emittenten und ermöglicht so die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des jeweiligen Fonds.

Weiterhin werden bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen von Unternehmensdialogen Inhalte thematisiert, die aufgrund fehlender Berichterstattung schwieriger zu messen oder quantifizieren sind. Die Analysen der Emittenten und/oder Vermögensgegenstände der investierten Fonds sowie das Engagement erfolgen regelmäßig, d.h. mindestens jährlich und anlassbezogen. Weitere Informationen zum Engagement finden Sie im Abschnitt „Mitwirkungspolitik“.
Trotz der teilweise beschränkten Datenlage kann daher durch die beschriebenen Maßnahmen erreicht werden, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt werden.

Sorgfaltspflicht

Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Dazu wurde ein internes Richtlinien- und Prozesssystem aufgebaut, das von allen Einheiten einzuhalten ist und durch die zuständige Abteilung Compliance risikoorientiert überwacht wird.

Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich der nachhaltige Investmentprozess an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.

Die Gesellschaft stützt sich insbesondere auf folgende Regelwerke:

  • die Grundsätze verantwortlichen Investierens der Vereinten Nationen (PRI)
  • den UN Global Compact
  • das Oslo-Übereinkommen zum Verbot von Streumunition
  • das Ottawa-Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen
  • die BVI-Wohlverhaltensregeln
  • die BVI-Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement
  • den Nachhaltigkeitskodex der Immobilienwirtschaft

Beim Erwerb und der laufenden Analyse von Fonds werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gesellschaft und in der Risikoanalyse mit betrachtet.

Mitwirkungspolitik

Im Rahmen der Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen. Zum einen wird in diesen Dialogen geprüft, ob und inwiefern Nachhaltigkeit Teil der Geschäftsstrategie ist. Zum anderen wird gefordert, Nachhaltigkeit, soweit für den Anleger vorteilhaft, konsequent zu verfolgen.

Es wird eine verantwortungsvolle Unternehmensführung erwartet, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtet, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen werden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn sie die langfristig ausgerichteten Aktionärs- und Gläubigerinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert fördern. Von Unternehmen wird die Einhaltung guter Corporate Governance Standards u. a. im Hinblick auf Aktionärs- und Gläubigerrechte, Zusammensetzung und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen, Wirtschaftsprüfer und Transparenz gefordert.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Die hierfür erforderliche Analyse wird durch Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern unterstützt. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Beide Richtlinien werden jährlich aktualisiert und sind unter diesem Link zu finden.
Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.

Bei gravierenden Verstößen beispielsweise gegen die Prinzipien des UN Global Compact oder gegen die Arbeitsstandards der International Labour Organization (ILO) und wenn durch Engagement-Dialoge mit Emittenten kein positives Ergebnis erreicht wurde, kann es im Extremfall bis zu einem Ausschluss von Emittenten aus dem Anlageuniversum führen.

Weiterführende Informationen zu Nachhaltigkeit finden Sie hier.

Angaben zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale im abgelaufenen Kalenderjahr finden Sie hier.


Änderungsverzeichnis:

25.02.2021: Initiale Veröffentlichung.

28.07.2022: Präzisierung Prozessbeschreibungen auf Anlagestrategieebene und Integration Beschreibung zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie Beschreibung darüber, dass nachhaltige Investitionen angestrebt werden.

22.12.2022: Umsetzung der Vorgaben der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1288 DER KOMMISSION vom 6.4.2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele auf Internetseiten.

04.12.2023: Anpassungen hinsichtlich der Konkretisierung von Ausschlusskriterien. Anpassung von Begrifflichkeiten und redaktionelle Änderungen.

FirmenkundenInvest VVL

Die LEI des Produktanbieters lautet .

Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Investmentfonds im Rahmen des Produkts FirmenkundenInvest auf die Union Investment Institutional GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert.

Die folgenden Angaben sind nur für folgende Anlagestrategien von FirmenkundenInvest relevant:

  • FirmenkundenInvest Nachhaltig: Defensiv
  • FirmenkundenInvest Nachhaltig: Ausgewogen
  • FirmenkundenInvest Nachhaltig: Chance
„Zusammenfassung“

Beschreibung der ökologischen und sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien
Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die o.g. nachhaltigen Anlagestrategien investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Bewertung und Messung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen
Die Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung dieser durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb bestimmter Investmentanteile werden Ausschlusskriterien festgelegt. Beispielsweise werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen ausgeschlossen, welche an der Produktion und Weitergabe von Landminen, Streubomben und Nuklearwaffen beteiligt sind. Weiterhin werden Emissionen von Staaten ausgeschlossen, die eine eingeschränkte Presse- und Meinungsfreiheit aufweisen.
Im Rahmen der Anlagestrategien werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergeben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten werden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Darüber hinaus werden nachhaltige Investitionen angestrebt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.
Die Anlagestrategien verfolgen dabei durch die Auswahl nachhaltiger Fonds das Ziel, durch deren Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten einen positiven Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu leisten. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen. Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden.
Die Vermögensgegenstände der Anlagestrategien werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Die geplante Vermögensallokation ist diesem Abschnitt „Aufteilung der Investitionen“ zu entnehmen.

Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob der Fonds auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Überwachung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen

Die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Das Portfoliomanagement analysiert beispielsweise die einzelnen Vermögensgegenstände von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, sowie Investmentanteile von Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien.

Die Nachhaltigkeitsindikatoren der Anlagestrategien sind:

  • Ausschlusskriterien
  • Anteil an nachhaltigen Investitionen

Daten, die zur Analyse von Investmentanteilen, Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren.

Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, kann auf eigenes Research zurückgegriffen werden.

Sorgfaltspflicht und Engagement

Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen.

Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.

„Nachhaltige Investitionsziele der Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden“

Mit den oben aufgeführten Anlagestrategien werden ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigt und auch nachhaltige Investitionen angestrebt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Die Anlagestrategien verfolgen durch die Auswahl nachhaltiger Fonds das Ziel, durch deren Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten einen positiven Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) zu leisten. Entsprechende Ziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität, der Schutz von Gewässern und Boden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Weiterhin soll ein Beitrag zu den Bereichen Energieeffizienz, grüne Gebäude, sauberes Wasser, Umweltschutz, nachhaltiger Konsum und dem sozialen Sektor geleistet werden. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen.

Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden. Hierzu werden für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Emittenten, in deren Vermögensgegenstände investiert wird, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgt eine Analyse, ob durch Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) entstehen können.

Indikatoren, anhand derer die PAI durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergeben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Investmentanteile, die in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investieren, werden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Bei der Auswahl der Wertpapiere in den Fonds, die von der Union Investmentgruppe erworben werden, erfolgt die Berücksichtigung der PAI insbesondere durch (1) die Festlegung von Ausschlusskriterien sowie (2) das Durchführen von Unternehmensdialogen und die Ausübung von Stimmrechten.

Beispielsweise werden Unternehmen, deren Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien haben, ausgeschlossen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, mit der Berücksichtigung von PAI in Unternehmensdialogen und bei der Ausübung von Stimmrechten eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen zu erreichen.

Darüber hinaus ist durch die Gesellschaft beabsichtigt, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, mit der Berücksichtigung von PAI in Unternehmensdialogen und bei der Ausübung von Stimmrechten eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen zu erreichen.

Bei der Analyse von Staaten werden, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen werden, die eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufweisen. Darüber hinaus werden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besitzen.

Für Entscheidungen über nachhaltige Investitionen werden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Hierzu hat die Gesellschaft Richtlinien erlassen, die diese Regelwerke aufgreifen. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“.

„Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“

Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die nachhaltigen Anlagestrategien investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Erfüllung ökologischer und sozialer Merkmale durch Auslagerungsunternehmen
Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen der nachhaltigen Anlagestrategien auf die Union Investment Privatfonds GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert. Nachstehend erhalten Sie die Informationen der Gesellschaft über die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen werden. Weiterhin werden die ökologischen und sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien beschrieben.

„Anlagestrategie“

Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts
Die nachhaltigen Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb von Investmentfonds werden Ausschlusskriterien festgelegt. Diese Kriterien sind im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.

Investmentanteile, deren Emittenten ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, r die zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.

Außerdem wird für die Investmentanteile eine ausführliche qualitative Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt. Diese Analyse umfasst u.a. den Investmentprozess und die für die Verwaltung eines Investmentvermögens verantwortliche Verwaltungsgesellschaft. Darüber hinaus erfolgt innerhalb der qualitativen Analyse eine systematische Analyse. Diese erfolgt auf Basis der ESG-Kennzahlen externer Anbieter, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Investmentvermögens zu erhalten. Auf Basis dieser Kennziffern und auf Basis der Analysen entscheidet das Portfoliomanagement im Rahmen des Research-Prozesses, ob ein Investmentvermögen als nachhaltig bezeichnet wird.

Im Rahmen der Anlagestrategie werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Weiterhin werden wie bereits beschrieben, darüber hinaus nachhaltige Investitionen angestrebt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.

Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird
Für den Erwerb von Investmentanteilen im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie wird vorausgesetzt, dass die Emittenten von Wertpapieren, in die von den erworbenen Investmentanteilen investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Hierzu werden Ausschlusskriterien festgelegt, die sich an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen orientieren.

Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. So sollen Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Sie sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Sie sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen, das Umweltbewusstsein fördern und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Sie sollen gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, eintreten.

Darüber hinaus wird von Emittenten, in deren Wertpapiere der Fonds bereits investiert ist, die Einhaltung guter Corporate Governance Standards u. a. im Hinblick auf Aktionärsrechte, Zusammensetzung und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen, Wirtschaftsprüfer und Transparenz gefordert. Hierzu wird die Unternehmensführung der Emittenten analysiert. Die Analyse beruht unter anderem auf den von den Emittenten veröffentlichten Geschäfts- bzw. Jahresberichten und wird durch Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern unterstützt.

Des Weiteren setzt sich die Gesellschaft über die Ausübung der Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung der Emittenten für eine gute Unternehmensführung ein. Weitere Informationen finden Sie hier.

„Aufteilung der Investitionen“

Die in der nachhaltigen Anlagestrategie erworbenen Investmentanteile werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Gesamtportfolio wird in Prozent dargestellt.

Mit „Investitionen“ werden alle im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien erworbenen Investmentanteile abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst die Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.

Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltigen Anlagestrategien bewerten zu können.

Die Kategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt werden können.

Die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.

Aufteilung der nachhaltigen Investitionen

Des Weiteren können innerhalb der Anlagestrategien Fonds eingesetzt werden, die zur Erreichung des Anlageziels auch indirekte Investitionen in Unternehmen durch den Erwerb von Investmentanteilen tätigen. Diese Unternehmen werden ebenfalls in den zuvor dargestellten Kategorien berücksichtigt.

Da im Rahmen der Vermögensverwaltungsdienstleistungen keine direkten Investitionen in Unternehmen getätigt werden, gibt es keine diesbezüglichen Risikopositionen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf alle anderen Arten von Investitionen in und daraus resultierende Risikopositionen gegenüber Unternehmen.

„Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale“

Die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.

Außerdem ist durch eine regelmäßige Erstellung von internen Analysen eine Nachverfolgung der Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, über den Lebenszyklus möglich. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, werden zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds in der Investmentstrategie definiert sind (z. B. die Anwendung von Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskennziffern), außerdem technische Kontrollmechanismen in die Handelssysteme implementiert.

„Methoden“

Die Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der Anlagestrategien wird anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren sind:

Ausschlusskriterien
Von der Gesellschaft werden innerhalb der durch die Gesellschaft verwalteten Fonds für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände Ausschlusskriterien festgelegt. Beispielsweise werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen ausgeschlossen, welche an der Produktion und Weitergabe von Landminen, Streubomben und Nuklearwaffen beteiligt sind. Weiterhin werden beispielsweise Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten ausgeschlossen, in welchen der Einsatz der Todesstrafe erlaubt ist.
Investmentanteile anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften, deren Emittenten ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.

Anteil an nachhaltigen Investitionen
Ein Nachhaltigkeitsindikator der nachhaltigen Anlagestrategien ist auch deren Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Hierbei handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.
Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beiträgt, wird auf Basis des Umsatzanteils von Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern ermittelt. Für die Berechnung der Quote der nachhaltigen Investitionen werden die Umsatzanteile mit nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf das gesamte Volumen des oder der in das Unternehmen investierenden Fonds berücksichtigt.

„Datenquellen und -verarbeitung“

Daten, die zur Analyse von Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister (z. B. MSCI ESG Research LLC) zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren.

Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten werden bei der Auswahl im Hinblick auf die Qualität der von ihnen zu liefernden Daten geprüft. Im Rahmen der Lieferung von Daten werden Kontrollhandlungen durchgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überprüfung des turnusmäßigen Dateneingangs und, ob Daten in der Art und Weise geliefert wurden, wie von Union Investment vordefiniert wurde. Darüber hinaus wird geprüft, ob die gelieferten Daten korrekt in die internen Systeme der Gesellschaft eingespielt wurden.

Rohdaten fließen in eine Software für nachhaltiges Portfoliomanagement, die entsprechende Daten automatisiert weiterverarbeitet. Auf Basis dieser Ergebnisse kann beispielsweise für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, überprüft werden, ob die vorgegebenen Ausschlusskriterien eingehalten werden

Nur ein sehr geringer Anteil dieser Daten wird aufgrund einer fehlenden Berichterstattung auf Unternehmensebene geschätzt. Hierbei wird auf Durchschnittswerte von Industrien oder Sektoren zurückgegriffen.

„Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“

Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, wird dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, auf eigenes Research zurückgegriffen. In diesen Fällen erfolgt eine Zuordnung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf die Emittenten und ermöglicht so die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des jeweiligen Fonds.

Weiterhin werden bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen von Unternehmensdialogen Inhalte thematisiert, die aufgrund fehlender Berichterstattung schwieriger zu messen oder quantifizieren sind. Die Analysen der Emittenten und/oder Vermögensgegenstände der investierten Fonds sowie das Engagement erfolgen regelmäßig, d.h. mindestens jährlich und anlassbezogen. Weitere Informationen zum Engagement finden Sie im Abschnitt „Mitwirkungspolitik“.
Trotz der teilweise beschränkten Datenlage kann daher durch die beschriebenen Maßnahmen erreicht werden, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt werden.

„Sorgfaltspflicht“

Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Dazu wurde ein internes Richtlinien- und Prozesssystem aufgebaut, das von allen Einheiten einzuhalten ist und durch die zuständige Abteilung Compliance risikoorientiert überwacht wird.

Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich der nachhaltige Investmentprozess an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.

Die Gesellschaft stützt sich insbesondere auf folgende Regelwerke:

  • die Grundsätze verantwortlichen Investierens der Vereinten Nationen (PRI)
  • den UN Global Compact
  • das Oslo-Übereinkommen zum Verbot von Streumunition
  • das Ottawa-Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen
  • die BVI-Wohlverhaltensregeln
  • die BVI-Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement
  • den Nachhaltigkeitskodex der Immobilienwirtschaft

Beim Erwerb und der laufenden Analyse von Fonds werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gesellschaft und in der Risikoanalyse mitbetrachtet.

„Mitwirkungspolitik“

Im Rahmen der Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen. Zum einen wird in diesen Dialogen geprüft, ob und inwiefern Nachhaltigkeit Teil der Geschäftsstrategie ist. Zum anderen wird gefordert, Nachhaltigkeit, soweit für den Anleger vorteilhaft, konsequent zu verfolgen.

Es wird eine verantwortungsvolle Unternehmensführung erwartet, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtet, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen werden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn sie die langfristig ausgerichteten Aktionärs- und Gläubigerinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert fördern. Von Unternehmen wird die Einhaltung guter Corporate Governance Standards u. a. im Hinblick auf Aktionärs- und Gläubigerrechte, Zusammensetzung und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen, Wirtschaftsprüfer und Transparenz gefordert.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Die hierfür erforderliche Analyse wird durch Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern unterstützt. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Beide Richtlinien werden jährlich aktualisiert und sind unter diesem Link zu finden.
Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung geleistet werden.

Bei gravierenden Verstößen beispielsweise gegen die Prinzipien des UN Global Compact oder gegen die Arbeitsstandards der International Labour Organization (ILO) und wenn durch Engagement-Dialoge mit Emittenten kein positives Ergebnis erreicht wurde, kann es im Extremfall bis zu einem Ausschluss von Emittenten aus dem Anlageuniversum führen.

Weiterführende Informationen zu Nachhaltigkeit finden Sie hier.

Angaben zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale im abgelaufenen Kalenderjahr finden Sie hier.


Änderungsverzeichnis:

10.03.2021: Initiale Veröffentlichung.

01.07.2022: Präzisierung Prozessbeschreibungen auf Anlagestrategieebene und Integration Beschreibung zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie Beschreibung darüber, dass nachhaltige Investitionen angestrebt werden.

22.12.2022: Umsetzung der Vorgaben der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1288 DER KOMMISSION vom 6.4.2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele auf Internetseiten.

04.12.2023: Anpassungen hinsichtlich der Konkretisierung von Ausschlusskriterien. Anpassung von Begrifflichkeiten und redaktionelle Änderungen.